Versicherungsrecht
Wir kennen das ja alle, als Privatperson oder Unternehmen haben wir eine Vielzahl von Versicherungsverträgen abgeschlossen, sei es eine Person-, Sach- oder Haftpflichtversicherung. Die diesbezüglichen Beiträge werden pünktlich eingefordert, nur, wenn der Versicherungsfall eintritt und sich der Versicherer weigert, den Versicherungsschutz zu erfüllen, wird es ärgerlich. Es ist sogar so, dass der Versicherungsnehmer oftmals existentiell auf Zahlungen angewiesen ist entsprechend der vereinbarten Versicherungsleistung, sei es zur Deckung des Lebensunterhaltes (die laufenden Lebenshaltungskosten fallen grundsätzlich an) oder aber ein Unternehmen gerät hierdurch in Liquiditätsschwierigkeiten.
Die Gründe einer Leistungsverweigerung können vielfältig sein, sei es, dass auf vorvertragliche Anzeigepflichten nicht hingewiesen worden sei (falsche, unwahre oder unvollständige Angaben zur Person oder Unternehmen) oder der Versicherungsvertrag wird von der Versicherung gekündigt, zurückgetreten oder angefochten. Die Gründe der Versicherung, einen Leistungsanspruch zu verneinen sind vielfältiger Natur und damit aufgrund unserer langjährigen Erfahrung “unsere Spielwiese“ bei Konflikten. So u.a. bei folgenden Versicherungsarten:
- Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
- Kapitallebensversicherungen
- Risiko-Lebensversicherungen
- Private oder betriebliche Unfallversicherungen (PUV/BUV)
- Gebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung)
- Einbruchdiebstahl- und Raubversicherungen
- KFZ-Versicherungen
- Bauwesenversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Private oder betriebliche Haftpflichtversicherung
- Private Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- KFZ-Versicherungen
- Bauwesenversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Private oder betriebliche Haftpflichtversicherung
- Private Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung